Studiengang „Betreuung und Vormundschaft“: Studienmodul „Vormundschaft“

Werden Sie Gasthörer/in im berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang „Betreuung und Vormundschaft!

Termine: 16./17.11. & 30.11./01.12.2012 (4 Seminartage; jeweils 09:00 – 17:00 Uhr)


Inhalt
Das Institut der Vormundschaft, § 1773 BGB
- Rechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Besonderheiten der beruflichen Ausübung des Amtes
- Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen
- Pflichten nach Beendigung des Amtes
- Vergütung des Berufsvormundes nach VBVG
- Beratung des Vormundes durch das Vormundschaftsgericht, Aufsichtspflicht

Umgangspfleger und Verfahrensbeistand (bisher "Anwalt des Kindes“, § 50 FGG für Minderjährige) nach dem neuen FamFG: Aufgaben des Verfahrensbeistandes und des Umgangspflegers

Qualifikationsziele
Bei der erfolgreichen Beendigung dieser Lehrveranstaltung ist der Studierende zu Folgendem in der Lage (erwartete Lernergebnisse und zu erwerbende Kompetenzen): Die Studierenden werden in die praktischen Handlungsfelder der Verfahrensbeistandschaft (Aktenanlage, Akteneinsicht, Kontaktaufnahme zu Kind, zu Eltern/Pflegefamilie, Jugendamt, zu Gericht, Anhörung, Sachverständigengutachten usw.) in Anknüpfung an die bisherige Tätigkeit des Anwaltes des Kindes eingeführt. Die praktischen Handlungsfelder der Umgangspflegschaft werden ebenso erarbeitet und besprochen. Der Studierende ist nach dem Seminar in der Lage, als Vormund zu arbeiten und kennt die damit nötigen Rechts-Instrumente und Methoden, außerdem ist er/sie geschult in der Methodik der Gesprächsführung und des Konfliktmanagements. Das Seminar vermittelt neben psychologischen Grundlagen der Gesprächsführung insbesondere Methoden des Konfliktmanagements sowie den Einsatz von Körpersprache. Die besondere Kommunikation im Umgang mit Kindern wird trainiert, so dass die Studierenden dies als Kompetenz erlernen.

Termin:  16.11.12 bis 01.12.12
Veranstaltungsort:  Berlin
Veranstalter:  Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH

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