Patientenverfügungen in der Betreuerpraxis
Grundlagen
Zielgruppe
Neue Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen,
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ziele und Inhalte
Das seit September 2009 geltende Gesetz über Patientenverfügungen hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Wesentlichen bestätigt und damit wichtige Rechtsfragen geklärt.
Bei der Abfassung und Umsetzung von Patientenverfügungen sind jedoch in der Praxis neue Fragen entstanden:
- Was versteht das Gesetz unter „bestimmten“ noch „nicht unmittelbar bevorstehenden “ ärztlichen Maßnahmen?
- Kann der Arzt eine „ eindeutige“ Patientenverfügung alleine befolgen, ohne einen Betreuer zu fragen?
- Wie kann eine Patientenverfügung in einer Notfallsituation beachtet werden?
- Hat ein Betreuer die Möglichkeit, im Voraus zu verfügen, wie in einer Notsituation verfahren werden soll, wenn der Betreute im Pflegeheim einen Herz- Kreislaufstillstand erleidet und sich die Frage stellt, ob der Notarzt, der Hausarzt oder gar kein Arzt gerufen werden soll?
- Wer darf oder muss eine Behandlung entsprechend dem Willen des Betreuten abbrechen: Der Arzt, die Pflege oder gar der Betreuer?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, weitere eigene Fragen zu Patientenverfügungen und rechtlicher Betreuung einzubringen.
Referat, Fallarbeit und Diskussion
Termin: 17.09.12Veranstaltungsort: Herrenberg-Gültstein
Veranstalter: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
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