Haftungsrecht für rechliche Betreuerinnen und Betreuer
Zielgruppe
Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen,
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ziele und Inhalte
Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (§ 1896 BGB) sind für ihre Handlungen haftungsrechtlich verantwortlich (§ 1833 BGB). Selbst dann, wenn die betreuten Personen Dritten gegenüber Schäden verursachen, kann unter bestimmten Gesichtspunkten eine Eigenhaftung der Betreuerinnen und Betreuer gegeben sein. Diese Haftung besteht auch angesichts eingeschränkter Vergütungsfähigkeit für Betreuertätigkeiten nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG unverändert.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Vermittlung von Grundlagen des BGB Haftungsrechtes sowie der haftpflichtversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Praktische Beispiele aus unterschiedlichen Haftungsbereichen werden dargestellt und auf ihre Relevanz untersucht. Strafrechtliche Aspekte und der Bereich des Haftens für Unterlassungen werden einbezogen.
Inhalte
- Haftung ggü. dem Betreuten gem. § 1833 BGB, Maßstäbe und Beispiele
- Amtspflichten des Betreuers ggü. dritten Beteiligten
- Delegation von Betreuertätigkeiten und Verantwortlichkeit
- Haftung des Betreuers wegen Aufsichtspflichtverletzung
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Haftung nach sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen
- Besonderheiten bei der Amtshaftung
- Haftung für Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigte
- Haftpflichtversicherung, Leistungsumfang und Ausschlüsse
- Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers
Referat und Diskussion
Diese Veranstaltung wird regelmäßig angeboten.
Termin: 11.05.12Veranstaltungsort: Oberderdingen-Flehingen
Veranstalter: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg abgelaufen