Einführung in den Aufgabenkreis Vermögenssorge

Zielgruppe
Neue Fachkräfte bei Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen,
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Ziele und Inhalte
Die Übernahme der Vermögenssorge für einen Betreuten erfordert ein besonderes Maß an Genauigkeit.
Sie wird von den Betreuungsgerichten erwartet und kontrolliert.

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse über inhaltliche Vorgaben der Gesetze und einzuhaltende Formalien:

I. Vermögensverwaltung durch den Betreuten selbst
- Wie weit darf/kann der Betreute selbst handeln?
- Was ist für den Betreuer hierbei zu beachten? - Inwiefern ist er auch für selbstschädigende Handlungen des Betreuten im Vermögensbereich mit verantwortlich?

II. Vermögensverwaltung durch den Betreuer
- Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung
- Trennungs- und Herausgabepflicht
- Geldverwaltung: Anlagepflicht und zulässige Anlagen
- Genehmigungserfordernisse
- Verbotene Geschäfte
- Interessenskollisionen und Ergänzungsbetreuung
- verschiedene Erleichterungen bei der Vermögensverwaltung

III. Sonderfall: Betreuter als Erbe
- Wie erfahre ich, ob mein Betreuter Erbe geworden ist?
- Wann soll ich das Erbe annehmen, wann ausschlagen?
- Was muss ich beachten, um eine Haftung des Betreuten mit seinem Eigenvermögen zu vermeiden? - Wann hat mein Betreuter Pflichtteilsansprüche?

Arbeitsmaterial: Bitte bringen Sie eine aktuelle Ausgabe des BGB und FamFG mit.

Termin:  07.05.12
Veranstaltungsort:  Herrenberg-Gültstein
Veranstalter:  Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
abgelaufen