Die strafrechtliche Garantenstellung der Betreuer/innen

Fachseminar
Macht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen (etwa Abschließen der Zimmertür im Heim) nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert oder diese zur Anzeige bringt? Was hat ein gesetzlicher Betreuer zu garantieren und welche Lebensrisiken trägt der betreute Mensch? Im Seminar werden diese Fragen anhand von authentischen Fällen beantwortet.

Schwerpunkte:
- Strafbarkeit wegen Unterlassens: echtes Unterlassen/unechtes Unterlassen
- Inhalt von Garantenpflichten
- Grenzen von Garantenpflichten
- Betreuer als Beschützergarant
- Betreuer als Überwachergarant/Aufsichtspflicht?/Obhutspflicht?
- Garantenstellung von leistungserbringenden Fachkräften (z. B. Pflegekräften)
- Garantenstellung der Heime
- Garantenstellung der Betreuungsbehörde
- Überblick über die Rechtsprechung zur Haftung der Heime und Krankenhäuser bei Stürzen der Bewohner
- Strafrechtliche Haftung des Betreuers bei Stürzen/Unfällen des Betreuten, Maßnahmen zur Sturzvermeidung
- Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen - Redufix.

Termin:  08.06.12
Veranstaltungsort:  Berlin
Veranstalter:  Kommunales Bildungswerk

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