Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Im Seminar werden unterschiedliche Varianten notwendiger und legaler Möglichkeiten freiheitsentziehender Maßnahmen hinsichtlich ihrer rechtlichen Regelungen dargestellt. Schwerpunkte liegen dabei sowohl auf den gesetzlichen Aufgaben des/r Betreuers/in (Genehmigungsvorbehalte) als auch auf den entsprechenden Rechtsgarantien des Betroffenen. Berücksichtigung findet dabei auch das Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Freiheitsrecht der natürlichen Person und der in den genannten Einrichtungen vorhandenen Aufsichtsund Betreuungspflicht.

Inhalt

Der rechtliche Rahmen zulässiger freiheitsentziehender Maßnahmen
- Das Allgemeine Freiheitsrecht des Grundgesetzes (Art. 2), Gesetzesvorbehalte
- Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung
- Zur Legitimation freiheitsentziehender Maßnahmen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen
- Zivilrechtliche und Öffentlich-rechtliche Unterbringung
- Allgemeine Aufgaben des/r gesetzlichen Betreuers/in bei der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen

Voraussetzungen und Rechtsgarantien der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen (§ 1906 Abs.4 BGB)
- Anforderungen an die Einwilligung, Dokumentation
- Beendigung der freiheitsentziehenden Maßnahme durch den/die Betreuer/in
- Rechtsprechungsu?bersicht zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

Termin:  28.09.12
Veranstaltungsort:  Magdeburg
Veranstalter:  Paritätisches Bildungswerk Sachsen-Anhalt

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