BT-PRAX Ausgabe 02 / 2012
| Editorial | ||
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Liebe Leserinnen und Leser, ....Seite 41 |
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| nach der Veröffentlichung des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts mit der BtPrax- 1/2012 nimmt die Diskussion um die Zukunft des Betreuungsrechts nach den Rückblicken zum 20jährigen Jubiläum dieses Rechtsgebietes deutlich an Fahrt auf. Förter-Vondey | ||
| mehr... | Hans-Jürgen Schimke | |
| Aufsätze | ||
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Rechtlich betreute Suchtkranke – Ein Plädoyer für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen rechtlicher Betreuung und Suchtkrankenhilfe ....Seite 43 |
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| I. EinleitungIn der betreuungsrechtlichen Praxis kommen Suchterkrankungen der Klienten zunehmend häufig vor. So gibt es kaum einen Berufsbetreuer, der nicht mit suchtkranken Klienten zu tun hat. Dieses geht aus der repräsentativen Mitgliederbefragung des Bundesverbandes de | ||
| mehr... | Daniel Deimel | |
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Der Beitrag der Rechtsprechung zum Erfolg des Betreuungsrechts, Teil 2 ....Seite 47 |
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| VI. Materielles Unterbringungsrecht 1. Allgemeines Auch im Bereich des Unterbringungsrechts hat die obergerichtliche Rechtsprechung in besonderer Weise Wert gelegt auf eine genaue Beachtung der Voraussetzungen entsprechender Maßnahmen. Sie war sich stets bewusst, | ||
| mehr... | Prof. Dr. Bernhard Knittel, | |
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Jahrhundertreform von 1992 – nur alle 100 Jahre eine Reform? ....Seite 50 |
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| I. Von der Entmündigung zur Betreuung Die Vertretung von Menschen gab es in allen Gesellschaften. Es ging in erster Linie um die Sicherung der materiellen Lebensgrundlage von Gruppen oder Familien. Die Anlässe für die Vertretung von Menschen machen das deutlich. Verschwendung | ||
| mehr... | Klaus Fçrter-Vondey | |
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Nichtveränderung statt Normalisierung ....Seite 54 |
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| Veränderung dient oft lediglich den Interessen der anderen. Nichtveränderung drückt für mich Respekt vor bestehenden Lebensentwürfen aus. Ich möchte Bilder meiner beruflichen Wirklichkeit als gesetzlicher Berufsbetreuer beschreiben und auf die Bedeutung von Veränderung und Nichtverä | ||
| mehr... | Hanns-Henning Keese | |
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Wie Fixierungsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen reduziert und in Zukunft vermieden werden kçnnen ....Seite 56 |
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| I. Entscheidungs- und Handlungsunsicherheit Entscheidend für die Anwendung von FEM in Pflegeeinrichtungen ist die Sicht der beruflich Pflegenden. Das Betreuungsrecht sieht zwar vor, dass die rechtlichen Vertreter/innen darüber entscheiden, ob und in welchem Ausmaß FEM angewan | ||
| mehr... | Bärbel Otto | |
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Das Sachverständigengutachten im Verfahren über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung – zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH vom 09.11.2011 – XII ZB 286/11, BtPrax 2012, S. 25 ff. ....Seite 58 |
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| I. Ausgangssituation Gem. § 280 Abs. 1 FamFG ist vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts grds.1 ein Sachverständigengutachten einzuholen. § 280 Abs. 3 FamFG stellt an das einzuholende Gutachten bestimmte formale Anforderungen, die ge | ||
| mehr... | Jens Diener | |
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Die Vertretung des Betreuten gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger ....Seite 59 |
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| Die Bezeichnung des Aufgabenkreises des Betreuers ist wesentlicher Inhalt der Beschlussformel der Entscheidung, durch die das Betreuungsgericht dem Betroffenen einen Betreuer zuordnet, und der Urkunde, die der Betreuer über seine Bestellung erhält (§§ 286 Abs. 1 Nr. 1, 290 Satz 2 Nr. 3 FamFG | ||
| mehr... | Prof. Dr. Werner Bienwald | |
| Verbandsinformationen | ||
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BGT-Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen ....Seite 60 |
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| (1) Die Erhaltung und Stärkung des ehrenamtlichen Elementes in der rechtlichen Betreuung und die Stärkung der Vorsorge durch Vollmachten können nur sichergestellt werden, wenn verlässliche Rahmenbedingungen diese Ziele unterstützen. Beide Ziele werden durch die Querschnittsaufgaben der Betr | ||
| mehr... | BGT - Betreuungsgerichtstag | |
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Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Betreuungsrecht: BdB kritisiert Abschlussbericht ....Seite 61 |
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| Viele unbeantwortete Fragen für die Zukunft der beruflichen Betreuung und ein Widerspruch zur UN-BRK: So lautet aus BdB-Perspektive das Urteil über den 63-seitigen Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht. Nach insgesamt elf Sitzungen seit 2010 hat das | ||
| mehr... | Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) | |
| Rechtsprechung | ||
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Zur Zwangsbehandlung ....Seite 61 |
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Zur Betreuervergütung ....Seite 62 |
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Zur Unterbringung ....Seite 63 |
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Zur Unterbringung (hier: Stalking) ....Seite 63 |
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Zur Betreuervergütung ....Seite 65 |
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Zu den Betreuungskosten ....Seite 66 |
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Zur Amtshaftung ....Seite 69 |
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Zu den Aufgabenkreisen des Betreuers ....Seite 73 |
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Zur Gewerbeanmeldung des Berufsbetreuers ....Seite 74 |
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Zur Betreuervergütung ....Seite 77 |
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Zum Beginn der Betreuung ....Seite 78 |
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Zum Vermögenseinsatz ....Seite 79 |
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Zur Berichtspflicht des Betreuers ....Seite 81 |
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Zum Behandlungsabbruch ....Seite 83 |
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Zur Zwangsbehandlung ....Seite 85 |
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Rechtsprechung in Leitsätzen ....Seite 85 |
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| Impressum | ||
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